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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.     Gegenstand und Anwendungsbereich der AGB

a.      Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen und sind Be­standteil jedes Vertrages zwischen Lexian AG und dem Kunden/Käufer.

b.      Mit Bestellung der LEXIAN-Software, von allenfalls weiterem Lizenzmaterial, der Ware (wie namentlich Hardware) oder einer anderen Leistung von Lexian AG gelten die­se Bedingungen als angenommen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Lexian AG sie schriftlich bestätigt hat.

2.     Angebot

a.      Die Angebote von Lexian AG sind soweit verbindlich, als dass keine erheblichen Irrtümer und technische Änderungen enthalten sind. Mehraufwände werden grundsätzlich, sofern möglich, vor der Ausführung bekannt gegeben.

b.      An technischem Know-how beansprucht Lexian AG jederzeit alle Rechte (namentlich Urheberrechte), auch wenn es in kostenlosen Angeboten enthalten ist. Der Inhalt von kostenlos erstellten Angeboten von Lexian AG darf Drittpersonen nicht weitergegeben werden. Die Nutzung für den eigenen Gebrauch ist nur zulässig, soweit dies zum Verständnis des Angebots erforderlich ist. Auf Wunsch erstellt Lexian AG kostenpflichtige Angebote mit weitergehenden Nutzungsbefugnissen des Kunden; das betreffende Angebot regelt die Nutzungsrechte.

3.     Bestellung

Bestellungen sind für Lexian AG erst nach schriftlicher Bestätigung durch Lexian AG verbindlich. Auftrags­bestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

4.     Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Lexian AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Lexian AG durch Zulieferanten und Hersteller. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Erheben von Schadenersatzansprüchen und geben kein Rücktritts­recht vom Vertrag.

5.     Rechte an der Software

Alle Urheberrechte, Markenzeichen oder andere Rechte an geistigem Eigentum, die an der LEXIAN-Software bestehen oder in Verbindung mit ihr genutzt werden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: alle Abbildungen, Animationen, Audio- und anderes identifizierbaren Material mit Bezug auf die Software) sind und verbleiben alleiniges Eigentum von Lexian AG.

6.    Nutzungsrecht

a.      In Bezug auf das Softwareprodukt LEXIAN sowie allenfalls weiteres Lizenzmaterial (wie mit Bestätigung der Bestellung von Lexian AG definiert) gewährt Lexian AG dem Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dieses gilt auch für Updates oder sonstigen Ergänzungen an der LEXIAN-Software, die Lexian AG dem Kunden unter diesen AGB bereitstellt.

b.      Soweit Lexian AG dem Kunden Drittsoftware bereitstellt oder über Schnittstelle mit dieser verbunden ist, macht Lexian AG in der Bestätigung der Bestellung darauf aufmerksam (im Fall von Updates oder Nachlieferungen spätestens im Zeitpunkt der Bereitstellung / Nachlieferung). Allenfalls abweichende Lizenzbestimmungen von Drittsoftware gehen aus diesen AGB vor. Der Kunde ist für die Einhaltung solcher Lizenzbestimmungen verantwortlich.

7.     Einmallizenzen und Abonnemente

a.      Lexian AG kann Software im Sinne einer Einmallizenz mit zeitlich unbeschränkter Nutzungsdauer oder als Abonnement bereitstellen.

b.      Haben die Parteien ein Abonnement vereinbart, gilt ohne anderslautende Regelung Folgendes (Abonnement mit Verlängerungsoption): Der Lizenznehmer kann das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von 12 Tagen vor Ablauf des aktuellen Nutzungszeitraums schriftlich kündigen; andernfalls gilt das Abonnement als um einen weiteren gleichen Zeitraum unter den gleichen Bedingungen verlängert.

8.     Beendigung des Nutzungsrechts

a.      Wenn die Nutzung von Software nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde (Abonnement ohne Verlängerungsoption), erlischt das Nutzungsrecht für Funktionen und bereitgestellte Dienste am letzten Tag des vereinbarten Nutzungszeitraums.

b.      Sollte weiter die Installation oder Nutzung dieser Software der Aktivierung eines Sicherheitscodes unterliegen, der vom Lizenzgeber mit dem Hinweis bereitgestellt wurde, dass dieser nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat, so gilt die Lizenz nach Ablauf dieser Frist als automatisch beendet.

c.      Lexian AG kann das Nutzungsrecht an Software (Ziff. 6) jederzeit beenden, wenn eine Verletzung der Lizenzbedingungen (Ziff. 5, Ziff. 7, Ziff. 8, Ziff. 9, Ziff. 10 und Ziff. 11 dieser AGB) festgestellt wird. Ferner kann Lexian AG das Nutzungsrecht unverzüglich beenden, sollte der Kunde die von ihm geschuldete und fällige Lizenzgebühr nicht rechtzeitig bezahlen.

9.     Pflichten des Kunden in Bezug auf Software und Lizenzcodes

a.      Der Kunde verpflichtet sich, die Software weder zu kopieren (abgesehen von einer normalen Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz) noch (vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte) zu disassemblieren, dekompilieren oder nachzukonstruieren (Reverse Engineering).

b.      Der Kunde darf die Software nicht übersetzen, verändern, verpachten, vermieten, verleihen, erneut veräussern oder vertreiben, untervermieten, sonstwie weitergeben oder Dritten zugänglich machen, daran keine Unterlizenzen erteilen und daraus keine abgeleiteten Werke erstellen. In Bezug auf die in beschränktem Umfang zulässige Übertragung von Software gilt Ziff. 11.

c.      Der Kunde gewährleistet, dass seine Mitarbeitenden oder andere Personen, die die Software nutzen, über die Lizenzbedingungen (Ziff. 5, Ziff. 7, Ziff. 8, Ziff. 9, Ziff. 10 und Ziff. 11 dieser AGB) in Kenntnis gesetzt werden, bevor diese Mitarbeitenden oder anderen Personen die Software nutzen, und die Lizenzbedingungen einhalten.

10.   Geheimhaltung der Lizenzcodes

Der Kunde darf die von Lexian
AG zur Installation oder Nutzung der Software vergebenen Sicherheitscodes Dritten nicht transferieren, mitteilen oder sonstwie verfügbar machen. Verboten ist auch die Mitteilung an Mitarbeitende oder andere Personen, die die Software nutzen, sowie die Mitteilung an Berater, IT-Supporter und andere Hilfspersonen. Ziff. 11 ist vorbehalten.

11.   Übertragung der Software

a.      Ungeachtet Ziff. 10 gilt in Bezug auf die vom Kunden im Sinne einer Einmallizenz erworbenen Programmkopien von LEXIAN Folgendes: Der Kunde darf die von ihm erworbenen LEXIAN-Programmkopien mitsamt dem ihm zustehenden Nutzungsrecht auf eine andere Partei übertragen, wenn das Original (LEXIAN Installationsdateien) und alle Kopien der Software (einschliesslich Backups), die Unterlagen und sein Nutzungsrecht dauerhaft auf den vorgeschlagenen neuen Lizenznehmer übertragen werden.

b.      Der Kunde muss sicherstellen, dass der neue Lizenznehmer die vorliegenden Nutzungsbestimmungen kennt und akzeptiert. Es wird davon ausgegangen, dass der neue Lizenznehmer die Lizenzbedingungen (Ziff. 5, Ziff. 7, Ziff. 8, Ziff. 9, Ziff. 10 und Ziff. 11 dieser AGB) akzeptiert hat, wenn er die Software installiert bzw. nutzt.

c.      Der Kunde teilt Lexian AG mit, wer neu an seiner Stelle Lizenznehmer ist.

12.   Lieferung und Gefahrtragung

a.      Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme von Lizenzmaterial oder von Liefergegenständen verweigert oder erklärt, Lizenzmaterial oder Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Lexian AG auf Erfüllung des Vertrags beharren oder die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Lexian AG ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

b.      Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Lexian AG und gegebenenfalls dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

c.      Die Gefahr geht in Bezug auf Waren (Hardware, etc.) auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

d.      In Bezug auf Software geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald er auf sie zugreifen kann (Download, installationsbereite Software, Bereitschaftsmeldung nach Wartungs- oder Installationsarbeiten, etc.).

13.   Preise und Lizenzgebühren

a.      Massgebend sind die im Bestellformular genannten Preise. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Sollte ein Vertragsgegenstand (Software, Lizenzmaterial, Ware, etc.) nicht mehr lieferbar sein, besteht kein Anrecht auf ein entsprechendes Ersatzprodukt zum angebotenen Preis.

b.      Sofern nicht anders angegeben, ist bereitgestellte Software keine Free- oder Shareware.

c.      Wenn eine Einmallizenzgebühr mit zeitlich unbeschränkter Nutzungsdauer vereinbart ist, gilt Folgendes: Die Höhe der Lizenzgebühr wird von Lexian AG mitgeteilt und ist vom Kunden zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Software oder ab Beginn der Nutzung oder des Abonnements zu bezahlen.

d.      Wenn die Nutzung der Software für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum (Abonnement) festgelegt wurde, gilt Folgendes: Die Lizenzgebühr ist zu Beginn der Abonnementsperiode fällig.

e.      Eine vorzeitige Beendigung oder Nichtnutzung der Software berechtigt den Lizenznehmer nicht zu einer Rückerstattung der bereits bezahlten Lizenzgebühr.

14.   Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Lexian AG. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Lexian AG über den gesamten Betrag verfügen kann. Wenn Lexian AG den Eigentumsvorbehalt ausübt, kann sie noch immer die Erfüllung des Vertrags verlangen.

15.   Zahlungsverzug

a.      Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Lexian AG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Lexian AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

b.      Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist Lexian AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

16.   Gewährleistung / Retouren

a.      In Bezug auf mitgelieferte Drittprodukte (Software, Waren), die von Lexian AG vertrieben, aber nicht selbst hergestellt werden, gelten ausschliesslich die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers (auch für die Dauer der Gewährleistung/der Herstellergarantie). Die Gewährleistung und Haftung von Lexian AG gegenüber dem Kunden sind in Bezug auf Drittprodukte ausschliesslich darauf gerichtet, dass Lexian AG die Gewährleistungsrechte gestützt auf die vertraglichen Bestimmungen des Dritten (z.B. AGB, Herstellergarantien) wahrnimmt. Sollte der Dritte seiner Gewährleistungspflicht und/oder Haftung nicht nachkommen, tritt Lexian die Gewährleistungsrechte an den Kunden ab. Im Übrigen wird in Bezug auf Drittprodukte jegliche Gewährleistung und Haftung von Seiten Lexian AG wegbedungen.

b.      Ansonsten leistet Lexian AG dem Kunden während 12 Monaten ab Bereitstellung (Lizenzmaterial) bzw. Lieferung (Waren) Gewähr dafür, dass die LEXIAN-Software, allenfalls weiteres Lizenzmaterial bzw. die von Lexian AG hergestellten oder bearbeiteten Waren (a) frei von besseren Rechten Dritter sind und (b) die vereinbarte Güte und Qualität aufweisen (für die LEXIAN Software gilt diesbezüglich, dass sie im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Benutzeranleitung funktioniert). Im Übrigen wird jegliche Gewährleistung und Haftung von Seiten Lexian AG wegbedungen.

c.      Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Lexian AG nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung von Waren, auf Fremdeingriffe oder auf das Öffnen von z.B. Geräten zurückzuführen ist.

d.      Für Verschleissteile ist die Gewährleistung vollumfänglich ausgeschlossen. Unwesentliche Abweichungen in der Beschaffenheit (auch wenn an sich zugesicherte Eigenschaften der Ware betroffen sind) lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

e.      Für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte (Lizenzmaterial, Waren, Drittprodukte) oder deren Funktionalität innerhalb eines EDV-Systems übernimmt Lexian AG keinerlei Garantie oder Haftung. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers.

f.       Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Software im Allgemeinen nicht fehlerfrei ist und stimmt zu, dass das Vorliegen solcher Fehler keine Verletzung dieser AGB darstellt. Lexian AG kann neue Versionen der Software („Updates“) erstellen, die solche Fehler möglicherweise korrigieren. Lexian AG ist nicht verpflichtet, den Kunden über solche Updates in Kenntnis zu setzen.

g.      Liegt ein Gewährleistungsfall (z.B. substantieller Fehler in der LEXIAN-Software) vor wird Lexian AG allfällige Mängel nach eigenem Ermessen innert angemessener Frist entweder unentgeltlich beheben oder für angemessenen Ersatz sorgen. Ein angemessener Ersatzartikel gilt die Gewährleistungsansprüche des Kunden vollständig ab. Darüber hinaus bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden (z.B. keine Haftung für direkte Schäden, indirekte Schäden; keine Haftung für Vermögensverlust). Ansprüche unter dieser Ziff. 16g setzen voraus, dass der Kunde Lexian AG binnen 90 Tagen ab Erwerb der Software bzw. Beginn des ersten Nutzungszeitraums über den Fehler in Kenntnis setzen.

h.      Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden zu beschränken, lehnt Lexian AG jegliche Gewährleistung ab in Bezug auf:

– mit der Software arbeitende Programme, Komponenten und Inhalte von Dritten, soweit Lexian AG diese nicht als mitgelieferte Drittprodukte bezeichnet hat (Ziff. 16a).

– Add-ons und Programmerweiterungen einschliesslich Apps, die von Dritten entworfen und bereitgestellt werden, damit sie mit der Software arbeiten.

– zusätzliche oder ergänzende Materialien wie Vorlagen, Formulare und Seiten mit Texten, Daten, Formen oder Programmen und ähnlichen Dokumente, unabhängig davon, ob sie von Lexian AG oder von Dritten entworfen wurden, sowie deren Nichteinhaltung der örtlich rechtlichen Bestimmungen, Anforderungen oder Normen bzw. deren Genauigkeit und aktueller Stand.

– Websites von Dritten und deren Inhalte, mit denen die Software oder die Website von Lexian AG sich verbinden können.

– die Änderung von Parametern in Gesetzen und Bestimmungen, Besteuerungs- und Buchhaltungsregeln oder -normen, die möglicherweise nicht in der Software abgebildet sind.

– den Ausfall der Internetverbindung in dem Masse, dass diese Verbindung erforderlich oder nützlich ist für den Nutzer zur Anwendung der Software oder damit verbundener zusätzlicher Funktionen.

– die Nichtbereitstellung seitens Dritter von aktuellen Inhalten oder Diensten auf deren Websites, die für den Einsatz der Software erforderlich oder nützlich sind.

i.        Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass ihm bereitgestellte Software sich unter bestimmten Umständen mit der Website des Lizenzgebers verbindet, um Informationen zu übertragen oder herunterzuladen (bspw. Updates, Sicherheitscodes, Versionen, Sprachen usw., Daten über das Abonnement, dessen Eigentümer und die zur Nutzung der Software befähigten Benutzer). Der Kunde trägt die Verantwortung für eine funktionierende Internetverbindung zum jeweiligen Zeitpunkt und Lexian AG lehnt jegliche Gewährleistung in Bezug auf die Stetigkeit der Internetverbindung sowie jegliche Beschädigung oder das Abfangen von Informationen während der Übertragung oder des Downloads ab. 

j.        Gewährleistungsansprüche gegen Lexian AG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

k.      Bei Einsendung von fehlerhafter Ware an Lexian AG muss das Produkt entweder in der Originalverpackung oder in einwandfreier Verpackung bei der Lexian AG ankommen. Elektronische Produkte müssen in einer antistatischen Hülle verpackt sein, ansonsten erlischt die Garantie.

l.        Der Kunde ist verpflichtet, von seinen Daten vor Gewährleistungsarbeiten Sicherungskopien zu erstellen. Lexian AG haftet weder direkt noch indirekt für Datenverluste.

m.     Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten entstehen keine neuen Gewährleistungsansprüche.

17.   Haftungsbeschränkung

a.      Lexian AG haftet uneingeschränkt für Schädigungen, die Organe von Lexian AG durch ihr Verhalten oder ihre Unterlassungen dem Kunden absichtlich oder grob fahrlässig zufügen.

b.      Ansonsten ist die Haftung von Lexian AG gemäss den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziff. 17 eingeschränkt oder ausgeschlossen.

c.      Lexian AG schliesst ihre Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenes Geschäft, entgangenes Einkommen, Verlust an Firmenwert, erwartete Einsparungen oder entgangenen Gewinn vollumfänglich aus.

d.      Im Übrigen ist die Haftung von Lexian AG betragsmässig beschränkt auf die Summe der Vergütungen, welche der Kunde der Lexian AG für eigene Leistungen im Kalenderjahr des Schadenseintritts bezahlt hat (also ohne Vergütungen für Hardware, etc.). Diese betragsmässige Begrenzung gilt namentlich auch für die Haftung für Hilfspersonen von Lexian AG (wobei Hilfspersonen auch eigene Mitarbeitende von Lexian AG einschliessen).

e.      Soweit eine betragsmässige Haftungsbeschränkung vereinbart ist, gilt Folgendes: Mehrere Schadensereignisse [während dem Kalenderjahr, in dem der Schaden eintritt] werden zur Berechnung der maximalen Haftungsobergrenze zusammengerechnet.

f.       Ziff. 17b-17e schränken die zwingenden Haftungsregeln des Produkthaftpflichtrechts, soweit es für Waren zur Anwendung kommt, nicht ein.

18.   Datenschutz

Lexian AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen, oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG) zu bearbeiten. Lexian AG schützt solche Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen und verpflichtet ihre Mitarbeitenden und allfällige Auftragsbearbeiter zur Vertraulichkeit.

19.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterstehen materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Lexian AG.

20.   Schlussbestimmungen

a.      Auf Wunsch des Kunden erbringt Lexian AG Unterstützungsleistungen (z.B. bei Vertragsende und/oder zwecks Datenmigration). Als Empfänger der Unterstützungsleistungen gilt der Kunde, auch wenn die Unterstützung konkret einem Dritten (z.B. jenen Anwältinnen bzw. Anwälten, welche die Kanzlei des Kunden verlassen) erbracht wird, und Lexian AG kann die Leistung von Vorauszahlung abhängig machen (in Schriftform können die Parteien abweichende Regeln vereinbaren).

b.      Lexian AG stellt Leistungen, für welche Lexian AG keinen Festpreis, keine Pauschale oder kein Kostendach angeboten hat, zum allgemein von Lexian AG zur Anwendung gebrachten Stundensatz nach Aufwand in Rechnung, soweit die Parteien keine speziellere Regelung getroffen haben.

c.      Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich Lexian AG die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

Diese AGB gelten ab 1. Juni 2023.